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Mittwoch, 16. Juli 2014

Windreich gratuliert MBB Clean Energy AG zum Financial Close

Windreich gratuliert MBB Clean Energy AG zum Financial Close

(PresseBox) (Wolfschlugen) Die Windreich GmbH, die vor über einem Jahr mit MBB zusammen den Vorgänger der heutigen MBB Clean Energy AG, die MBB Wind AG, gegründet hat, freut sich, dass die abgeschlossenen umfangreichen Kaufverträge im zweistelligen Millionenbereich durch den Entfall des Finanzierungsvorbehaltes nunmehr vollzogen werden können.

Im Anleiheprospekt der MBB Clean Energy AG (Wertpapierkennnummer A1TM7P) wird der 23 Millionen kWh pro Jahr produzierende Windpark in Wellington County / Kanada mit einer Nennleistung von 11,6 MW und einer Rendite von über 10% entsprechend den Anforderungen der MBB Bond Richtlinien explizit als gesichert aufgeführt. Der Windpark besteht aus fünf getriebelosen Windkraftanlagen mit jeweils 2,3 MW Nennleistung des deutschen Weltmarktführers Enercon. Darüber hinaus sind noch weitere Projekte vom Vertragswerk erfasst.

Damit leistet Windreich einen effizienten Beitrag zur Weiterentwicklung der MBB Clean Energy AG. Alleine aus dem Geschäft in Wellington County / Kanada fließen der Windreich ca. 10 Millio-nen Euro an Liquidität zu. Über die Übertragung weiterer Projekte werden wir zeitnah informieren.

Seit mehr als zwei Monaten ist MBB Clean Energy Anlegern die Zinsen schuldig. Gehandelt wird die Anleihe auch nicht mehr. Niemand scheint zu wissen, ob die Anleihe gültig ist und welche Forderungen korrekt sind


„Unberechtigte Forderungen“Bizarre Vorgänge um MBB Clean Energy

Seit mehr als zwei Monaten ist MBB Clean Energy Anlegern die Zinsen schuldig. Gehandelt wird die Anleihe auch nicht mehr. Niemand scheint zu wissen, ob die Anleihe gültig ist und welche Forderungen korrekt sind.
© PICTURE ALLIANCE / FOLTIN JINDRIVergrößernEckhart Misera, Vorstand der MBB Clean Energy
Der Ruf des Marktes für Mittelstandsanleihen ist durch Insolvenzen und Betrugsvorwürfe beschädigt. Den Höhepunkt bilden indes wohl die bizarr anmutenden Vorgänge um die Anleihe der Beteiligungsgesellschaft MBB Clean Energy. MBB steht für den früheren Rüstungskonzern Messerschmitt-Bölkow-Blohm, auf dessen Tradition sich MBB Clean Energy beruft, und hat ihren Sitz in Ottobrunn unter demselben Dach wie Teile des MBB-Nachfolgers Airbus.
MBB Clean Energy hatte, ohne Beteiligungen zu halten, im Mai 2013 mit einer Anleihe 300 Millionen Euro einnehmen wollen, um das Geld in Wind- und Solarparks zu stecken. Gleichsam als Ausgleich für die Risiken hatte das Unternehmen zusätzliche Sicherheiten versprochen, wie etwa die Hinterlegung der ersten Zinszahlung auf einem Treuhandkonto. Dennoch konnte man nur 72 Millionen Euro vereinnahmen.

Zinsverzicht nicht angekommen

Als dann im Mai 2014 die erste Zinszahlung anstand, wurde diese verschoben. „MBB Clean Energy AG verhindert Anlegerschaden“ hieß es in der Pressemeldung, in der das Unternehmen den Gläubigern mitteilte, dass die Zinszahlung „aus technischen Gründen“ verschoben werde. Für leichte Verwirrung sorgte die Erklärung, dass das Geld „für berechtigte Zinszahlungen“ auf dem Treuhandkonto bereitliege. Bis heute hat MBB die Zinsen aber nicht gezahlt. Die Anleihe ist seit Mai vom Handel ausgesetzt, die ursprüngliche Notierung im Frankfurter Entry Standard für Anleihen wurde mittlerweile ganz eingestellt. Die Anleihegläubiger besitzen so eine Anleihe, für die sie die überfälligen Zinsen nicht erhalten und die sie gegenwärtig auch nicht loswerden können.
Die Hintergründe sind derzeit nicht wirklich aufgeklärt. Es ergibt sich folgendes Bild: MBB hat im laufenden Jahr offenbar Zusagen von internationalen Großinvestoren über rund 500 Millionen Euro zu den Konditionen der Mittelstandsanleihe erhalten. Einhergehen sollte ein Verzicht dieser Gläubiger auf den Zinsanspruch für das laufende Jahr. Doch nach Darstellung von MBB gelangten diese Verzichtserklärungen nicht rechtzeitig an die Verwahrstelle Clearstream. Diese hätte daher zum Zinstermin die Zahlung der Zinsen an die Großinvestoren veranlasst. MBB hat aber kein operatives Geschäft. Zwar hatte man im Herbst 2013 die Unterzeichnung von Kaufverträgen zum Erwerb von Wind- und Solarparks in Italien vermeldet, doch wurden diese möglicherweise nicht vollzogen. Genaues weiß man aber auch nicht, weil MBB nach der Anleiheemission keine Geschäftszahlen veröffentlicht hat.

Anleihenurkunde ungültig?

Anfang Juni spitzten sich die Vorgänge zu. Denn seitdem wissen die Inhaber der Schuldverschreibung nicht mehr, ob die Anleihe überhaupt existiert. Mit Ablauf der Nachzahlungsfrist vermeldete MBB, dass die bei Clearstream hinterlegte Globalurkunde der Anleihe, die alle Ansprüche der Gläubiger verbrieft, unwirksam sei. Dabei berief sich das Unternehmen auf zwei unabhängige Rechtsgutachten. Die Ansprüche der „berechtigten Gläubiger“ würden aber bedient. Die Zinsen seien auf dem Treuhandkonto hinterlegt.
Unklar ist, ob zwischen der möglichen Ungültigkeit der Urkunde und den fehlenden Verzichtserklärungen ein Zusammenhang besteht. MBB soll aber zumindest einen Teil der Gelder der Großinvestoren nicht erhalten haben. Das wäre dann der Grund, warum das Unternehmen zwischen „berechtigten“ und „unberechtigten“ Investoren unterscheidet und die Zinszahlung verhindern will. Ohne wirksame Globalurkunde könnte kein Rechtsgeschäft zustande gekommen sein. Dann wären die Aussichten von MBB gering, zu viel gezahlte Zinsen zeitnah wieder zurückzuholen.

Forderungen unberechtigt?

Auf der anderen Seite blockiert dies ein Einklagen der Forderungen. Damit drohen aber derzeit einige Investoren. Doch der Fall eines (angeblichen) niederländisch-schweizerischen Investors zeigt die Verworrenheit: Während dieser einen Anspruch auf Zinsen für 70 Millionen Euro an Anleihen geltend macht, hält MBB dagegen. Wenn ein Investor behaupte, 70 Millionen Euro an Anleihen zu besitzen, so weise man das als unwahr und unrichtig zurück, so ein Unternehmenssprecher der MBB gegenüber dieser Zeitung.
Die Ursache des Problems erscheint dabei denkbar klein. Die Anleiheurkunde muss von zwei Personen unterzeichnet werden. Doch MBB hat mit Eckhart Misera nur einen allein zeichnungsberechtigten Geschäftsführer. Daher wurde die Urkunde nur von Misera unterschrieben, von der Zahlstelle, dem Göppinger Bankhaus Gebrüder Martin, bei Clearstream eingereicht und dort akzeptiert. Dieser Vorgang habe sich bei der späteren Aufstockung nochmals wiederholt. MBB sei davon ausgegangen, dass die Angelegenheit erledigt gewesen sei.
Die Beteiligten geben sich zurückhaltend. Das Bankhaus Martin nimmt derzeit keine Stellung. Von Clearstream heißt es, man habe „keinerlei Kenntnis darüber, dass es im Rahmen der Emission und in der Folge von Seiten des Emittenten oder von Seiten der Investoren Beanstandungen gegeben hatte“. Gleichwohl verweist die Wertpapierverwahrstelle etwas kryptisch darauf, dass es zwischen Gesellschaft und einzelnen Investoren zu rechtlichen Auseinandersetzungen komme, die mit Clearstream nichts zu tun hätten. Der Sachverhalt der möglichen Unwirksamkeit der Globalurkunde werde derzeit geprüft und die rechtlichen Implikationen erörtert. Aus Frankfurter Kreisen ist zu hören, dass MBB Clearstream mittlerweile auffordert, an der Aufklärung mitzuwirken und dafür Sorge zu tragen, dass unberechtigte Anleihen aus dem Verkehr gezogen werden.
Mehr zum Thema
Der naheliegende Weg, den Formfehler durch die Unterschrift eines zu ernennenden Bevollmächtigten zu heilen, ist offenbar so einfach nicht. Aus Juristenkreisen ist zu hören, es handele sich hier um Neuland. Niemand könne sagen, ob der Formfehler - den niemand bestreitet - so geheilt werden könne.
Mit dem Bankhaus Martin hat sich MBB offenkundig mittlerweile zerstritten. Die Bank hat den Vertrag als Zahlstelle gekündigt, MBB hält diese Kündigung aber für unwirksam. Aus dem Umfeld ist zu hören, dass der Kündigung eine Schadensersatzanzeige des Bankhauses gegen MBB vorausging, die vom Gericht als nichtig zurückgewiesen worden sei. Sollte die Kündigung tatsächlich mit der Anzeige oder deren Gegenstand begründet worden sein, könnte der Kündigungsgrund als konstruiert aufgefasst werden.
Der Streit um berechtigte und nichtberechtigte Investoren mutet äußerst bizarr an. Das einzig Tröstliche scheint zu sein, dass zum Kreis der Investoren kaum Privatanleger gehören sollen.

Dienstag, 15. Juli 2014

Bizarre Vorgänge um MBB Clean Energy Anleiheurkunde ungültig? / Unternehmen beklagt unberechtigte Forderungen

Bizarre Vorgänge um MBB Clean Energy
Anleiheurkunde ungültig? / Unternehmen beklagt unberechtigte Forderungen


m h n F R A N r a i R T 1S Tnli Dp r R u f Hpc Schuldverschreibung nicht mehr, ob die
Millionen Euro an Anleihen geltend
Inmho.
FRANKFURT, 15. Juli. Der Ruf des
Marktes für Mittelstandsanleihen ist
durch Insolvenzen und Betrugsvorwürfe
beschädigt. Den Höhepunkt bilden indes
wohl die bizarr anmutenden Vorgänge
um die Anleihe der Beteiligungsgesellschaft
MBB Clean Energy. MBB steht für
den früheren Rüstungskonzern Messerschmitt-
Bölkow-Blohm, auf dessen Tradition
sich MBB Clean Energy beruft, und
hat ihren Sitz in Ottobrunn unter demselben
Dach wie Teile des MBB-Nachfolgers
Airbus.
MBB Clean Energy hatte, ohne Beteiligungen
zu halten, im Mai 2013 mit einer
Anleihe 300 Millionen Euro einnehmen
wollen, um das Geld in Wind- und Solarparks
zu stecken. Gleichsam als Ausgleich
für die Risiken hatte das Unternehmen
zusätzliche Sicherheiten versprochen,
wie etwa die Hinterlegung der ersten
Zinszahlung auf einem T reuhandkonto.
Dennoch konnte man nur 72 Millionen
Euro vereinnahmen.
Als dann im Mai 2014 die erste Zinszahlung
anstand, wurde diese verschoben.
„MBB Clean Energy AG verhindert Anlegerschaden“
hieß es in der Pressemeldung,
in der das Unternehmen den Gläubigern
mitteilte, dass die Zinszahlung „aus
technischen Gründen“ verschoben werde.
Für leichte Verwirrung sorgte die Erklärung,
dass das Geld „für berechtigte Zinszahlungen“
auf dem Treuhandkonto bereitliege.
Bis heute hat MBB die Zinsen
aber nicht gezahlt. Die Anleihe ist seit Mai
vom Handel ausgesetzt, die ursprüngliche
Notierung im Frankfurter Entry Standard
für Anleihen wurde mittlerweile ganz eingestellt.
Die Anleihegläubiger besitzen so
eine Anleihe, für die sie die überfälligen
Zinsen nicht erhalten und die sie gegenwärtig
auch nicht loswerden können.
Die Hintergründe sind derzeit nicht
wirklich aufgeklärt. Es ergibt sich folgendes
Bild: MBB hat im laufenden Jahr offenbar
Zusagen von internationalen Großinvestoren
über rund 500 Millionen Euro zu
den Konditionen der Mittelstandsanleihe
erhalten. Einhergehen sollte ein Verzicht
dieser Gläubiger auf den Zinsanspruch für
das laufende Jahr. Doch nach Darstellung
von MBB gelangten diese Verzichtserklärungen
nicht rechtzeitig an die Verwahrstelle
Clearstream. Diese hätte daher zum
Zinstermin die Zahlung der Zinsen an die
Großinvestoren veranlasst. MBB hat aber
kein operatives Geschäft. Zwar hatte man
im Herbst 2013 die Unterzeichnung von
Kaufverträgen zum Erwerb von Windund
Solarparks in Italien vermeldet, doch
wurden diese möglicherweise nicht vollzogen.
Genaues weiß man aber auch nicht,
weil MBB nach der Anleiheemission keine
Geschäftszahlen veröffentlicht hat.
Anfang Juni spitzten sich die Vorgänge
zu. Denn seitdem wissen die Inhaber der
Anleihe überhaupt existiert. Mit Ablauf
der Nachzahlungsfrist vermeldete MBB,
dass die bei Clearstream hinterlegte Globalurkunde
der Anleihe, die alle Ansprüche
der Gläubiger verbrieft, unwirksam
sei. Dabei berief sich das Unternehmen
auf zwei unabhängige Rechtsgutachten.
Die Ansprüche der „berechtigten Gläubiger“
würden aber bedient. Die Zinsen seien
auf dem Treuhandkonto hinterlegt.
Unklar ist, ob zwischen der möglichen
Ungültigkeit der U rkunde und den fehlenden
Verzichtserklärungen ein Zusammenhang
besteht. MBB soll aber zumindest einen
Teil der Gelder der Großinvestoren
nicht erhalten haben. Das wäre dann der
Grund, warum das Unternehmen zwischen
„berechtigten“ und „unberechtigten“
Investoren unterscheidet und die
Zinszahlung verhindern will. Ohne wirksame
Globalurkunde könnte kein Rechtsgeschäft
zustande gekommen sein. Dann
wären die Aussichten von MBB gering, zu
viel gezahlte Zinsen zeitnah wieder zurückzuholen.
Auf der anderen Seite blockiert
dies ein Einklagen der Forderungen.
Damit drohen aber derzeit einige Investoren.
Doch der Fall eines (angeblichen)
niederländisch-schweizerischen Investors
zeigt die Verworrenheit: Während
dieser einen Anspruch auf Zinsen für 70
Eckhart Misera Foto picture alliance/FOLTIN Jindri
macht, hält MBB dagegen. Wenn ein Investor
behaupte, 70 Millionen Euro an Anleihen
zu besitzen, so weise man das als
unwahr und unrichtig zurück, so ein Unternehmenssprecher
der MBB gegenüber
dieser Zeitung.
Die Ursache des Problems erscheint dabei
denkbar klein. Die Anleiheurkunde
muss von zwei Personen unterzeichnet
werden. Doch MBB hat mit Eckhart Misera
nur einen allein zeichnungsberechtigten
Geschäftsführer. Daher wurde die Urkunde
nur von Misera unterschrieben,
von der Zahlstelle, dem Göppinger Bankhaus
Gebrüder Martin, bei Clearstream
eingereicht und dort akzeptiert. Dieser
Vorgang habe sich bei der späteren Aufstockung
nochmals wiederholt. MBB sei
davon ausgegangen, dass die Angelegenheit
erledigt gewesen sei.
Die Beteiligten geben sich zurückhaltend.
Das Bankhaus Martin nimmt derzeit
keine Stellung. Von Clearstream
heißt es, man habe „keinerlei Kenntnis
darüber, dass es im Rahmen der Emission
und in der Folge von Seiten des Emittenten
oder von Seiten der Investoren Beanstandungen
gegeben hatte“. Gleichwohl
verweist die Wertpapierverwahrstelle etwas
kryptisch darauf, dass es zwischen
Gesellschaft und einzelnen Investoren zu
rechtlichen Auseinandersetzungen komme,
die mit Clearstream nichts zu tun h ätten.
Der Sachverhalt der möglichen Unwirksamkeit
der Globalurkunde werde
derzeit geprüft und die rechtlichen Implikationen
erörtert. Aus Frankfurter Kreisen
ist zu hören, dass MBB Clearstream
mittlerweile auffordert, an der Aufklärung
mitzuwirken und dafür Sorge zu tragen,
dass unberechtigte Anleihen aus
dem Verkehr gezogen werden.
Der naheliegende Weg, den Formfehler
durch die Unterschrift eines zu ernennenden
Bevollmächtigten zu heilen, ist offenbar
so einfach nicht.. Aus Juristenkreisen
ist zu hören, es handele sich hier um
Neuland. Niemand könne sagen, ob der
Formfehler - den niemand bestreitet - so
geheilt werden könne.
Mit dem Bankhaus Martin hat sich
MBB offenkundig mittlerweile zerstritten.
Die Bank hat den Vertrag als Zahlstelle
gekündigt, MBB hält diese Kündigung
aber für unwirksam. Aus dem Umfeld ist
zu hören, dass der Kündigung eine Schadensersatzanzeige
des Bankhauses gegen
MBB vorausging, die vom Gericht als
nichtig zurückgewiesen worden sei. Sollte
die Kündigung tatsächlich mit der Anzeige
oder deren Gegenstand begründet worden
sein, könnte der Kündigungsgrund
als konstruiert aufgefasst werden.
Der Streit um berechtigte und nichtberechtigte
Investoren mutet äußerst bizarr
an. Das einzig Tröstliche scheint zu sein,
dass zum Kreis der Investoren kaum Privatanleger
gehören sollen

FAZ Print 16-07-2014

Montag, 14. Juli 2014

Dr. Christian Becker hat sein Aufsichtsratsmandat satzungskonform zum 25.07.2014 niedergelegt // ists ihm zu mulmig geworden....??

Wechsel im Aufsichrat der MBB Clean Energy AG


Ottobrunn, den 11. Juli 2014
Zum Monatsende wird ein Wechsel im Aufsichtsrat der MBB Clean Energy AG erfolgen. Dr. Christian 
Becker hat sein Aufsichtsratsmandat satzungskonform zum 25.07.2014 niedergelegt. Ein Nachfolger
wird kurzfristig bestellt werden.


Über die MBB Clean Energy AG
Die MBB Clean Energy AG hat das Ziel, mit dem Ankauf und Betrieb europäischer und internationaler
Energieprojekte einer der führenden Erzeuger »sauberer Energie« Deutschlands zu werden. In den
kommenden Jahren ist der Aufbau eines Anlagenportfolios mit einer Nennleistung von ca. 1.500
Megawatt [MW] geplant. Als Teil der MBB Projects Gruppe nutzt die MBB Clean Energy deren fachliches
Know-how und Erfahrungswerte bei der wirtschaftlichen, steuerlichen, technischen und rechtlichen
Risikoprüfung potenzieller Investitionsobjekte. Kriterien einer positiven Due Diligence sind unter
anderem ein Return-On-Invest [ROI] aus dem Ertrag abzüglich Betriebskosten [EBITDA] von mindestens
zehn Prozent. Zudem investiert das Unternehmen ausschließlich in Anlagen, die über einen gesicherten
Netzanschluss und damit auch über gesicherte Cashflows verfügen.


Kontakt Presse | Kommunikation | Investor Relations
biallas communication & consulting GmbH Telefon: +49 511 676 698 280
E-Mail: info@biallas-cc.de

Dienstag, 8. Juli 2014

meine Klage vs MBB Clean Energy ist bereits anhängig......aber nicht über Braun/CLLB sondern durch nn

Sofortige Rückzahlung der Anleihe

Anleger klagt gegen MBB Clean Energy

Von Michael Hedtstück
MBB Clean Energy gerät immer mehr unter Druck, der erste Anleger der Mittelstandsanleihe hat jetzt Klage gegen den säumigen Emittenten eingereicht. Bekäme er Recht, stünde MBB Clean Energy mit dem Rücken zur Wand. Doch auch andere Szenarien sind denkbar.
Kommentare
Anleger klagt gegen MBB Clean Energy
Thinkstock
MBB Clean Energy gerät immer mehr unter Druck.
Die Nicht-Zahlung des Zinskupons auf die vor gut einem Jahr begebene Mittelstandsanleihe hat für den Cleantech-Investor MBB Clean Energy nun auch juristische Folgen. Im Auftrag eines MBB Clean Energy-Anlegers hat die Kanzlei CLLB beim Landgericht München eine Klage gegen MBB Clean Energy eingereicht. Auch auf die außerordentliche Kündigung der Anleihe durch seinen Mandanten hin habe der Emittent freiwillig keine Zahlung eingereicht, sagte der Rechtsanwalt Franz Braun zur Begründung.

Aus einem – noch nicht rechtskräftigen – Urteil des Landesgerichts Bonn (Aktenzeichen: 10 O 299/13) ließe sich für Investoren nach Ansicht mancher Juristen ein außerordentliches Kündigungsrecht ableiten, wenn die Zinszahlung 30 Tage in Verzug ist. Dies ist bei MBB Clean Energy der Fall. Rechtsanwalt Braun appelliert auch an andere Investoren, sich der Klage anzuschließen: „Vor dem Hintergrund der bisherigen Ereignisse müssen Anleger der MBB Clean Energy damit rechnen, dass ihre Zins- und Rückzahlungsansprüche nicht freiwillig bedient werden.“

Globalurkunde von MBB Clean Energy trägt nur eine Unterschrift

Mit dem Rücken zur Wand: Eckhart Misera, Chef von MBB Clean Energy
FINANCE-TV
Mit dem Rücken zur Wand: Eckhart Misera, Chef von MBB Clean Energy
Die Situation bei MBB Clean Energy ist undurchsichtig.Ursprünglich wäre der Kupon für die Mittelstandsanleihe mit einem offiziellen Volumen von 72 Millionen Euro Anfang Mai fällig gewesen. Nach Ablauf der 30-Tage-Frist erklärte MBB Clean Energy dann die Globalurkunde der Anleihe für ungültig – ein bislang einzigartiger Fall am deutschen Bondmarkt. Wie faz.net vor wenigen Tagen berichtete, soll die Globalurkunde allein die Unterschrift von MBB Clean Energy-Chef Eckhart Misera tragen. Notwendig seien hingegen die Unterschriften von zwei Zeichnungsberechtigten.

Ohne gültige Globalurkunde sei bei der Bondemission indes kein gültiges Rechtsgeschäft zustande gekommen, schlussfolgern Juristen. Dies könnte es MBB Clean Energy unter Umständen ermöglichen, die Anleiheemission rückabzuwickeln. Auf diese Weise könnte sich das Unternehmen theoretisch auch gegen Klagen auf Rückzahlung verteidigen, schließlich ist zweifelhaft, ob diese begründet wären, falls kein gültiges Rechtsgeschäft vorliege.

Dem hält Rechtsanwalt Braun entgegen, dass im Falle einer Unwirksamkeit der Globalanleihe mit Sicherheit zumindest die Erstzeichner der Mittelstandsanleihe Prospekthaftungs- oder sogar bereicherungsrechtliche Ansprüche gegen MBB Clean Energy geltend machen könnten – möglicherweise sogar alle Investoren. Es scheint also – auf die eine oder auf die andere Art – auf einen intensiven Rechtsstreit hinauszulaufen.    

Sollten die von Braun vertretenen Kläger Recht bekommen, könnte dies für MBB Clean Energy schwerwiegende Folgen haben: Das Unternehmen verfügt über keine bekannte aktive operative Geschäftstätigkeit und erwirtschaftet keine nennenswerten Cashflows. Zwei im vergangenen September angekündigte Käufe von Wind- und Solarparks in Italien wurden nach FINANCE-Informationen nie vollzogen. Das lässt den Schluss zu, dass es dem Unternehmen schwerfallen könnte, auch die Rückzahlungsansprüche weiterer Investoren zu befriedigen.

MBB Clean Energy streitet auch mit dem Bankhaus Martin

Dies ist jedenfalls nicht die einzige Konfliktfront: Denn nicht nur mit seinen Investoren liegt MBB Clean Energy im Clinch, sondern auch mit der Zahlstelle der Anleihe, dem Göppinger Bankhaus Gebrüder Martin, die für viele Emittenten am Minibondmarkt agiert. Die Bank hat ihren Vertrag als Zahlstelle gekündigt, MBB hält diesen Schritt für unwirksam. Berichten der F.A.Z. zufolge sei der Kündigung eine Schadensersatzanzeige des Bankhauses Martin gegen MBB Clean Energy vorausgegangen.

Die Mittelstandsanleihe von MBB Clean Energy ist nach wie vor vom Handel ausgesetzt – inzwischen schon seit Anfang Mai.

michael.hedtstueck[at]finance-magazin.de
Alle Hintergründe zu den aktuellen Vorkommnissen finden sich auf der FINANCE-Themenseite zu MBB Clean Energy. 

Montag, 7. Juli 2014

ergangenen Freitag war der letzte offizielle Handelstag des 6,25%-Bonds (2013/19) über zuletzt 72 Mio. EUR der MBB Clean Energy AG im Entry Standard für Anleihen


MBB Clean Energy will mit seiner Anleihe 300 Mio. EUR einsammeln. >br>Quelle: Panthermedia/Rupert TrischbergerVergangenen Freitag war der letzte offizielle Handelstag des 6,25%-Bonds (2013/19) über zuletzt 72 Mio. EUR der MBB Clean Energy AG im Entry Standard für Anleihen – zumindest theoretisch, da in der Schuldverschreibung seit Anfang Mai kein Handel mehr stattgefunden hatte. In der letzten Corporate News des Solar- und Windparkinvestors hieß es, dass die Globalurkunde der Anleihe unwirksam sei. Zu diesem Ergebnis wären zwei unabhängige Rechtsgutachten gekommen (BondGuide berichtete).Kürzlich berichtete dann auch FAZ.NET, dass das Göppinger Bankhaus Gebrüder Martin seinen Vertrag als Zahlstelle für die MBB-Anleihe gekündigt habe. Danach habe MBB die Kündigung zwar bestätigt, halte diese aber für unwirksam, ohne dies näher begründet zu haben. Aus dem Umfeld war indes zu hören, dass der Kündigung eine Schadenersatzanzeige des Bankhauses gegen MBB CE vorausging. Auch sei die eigentlich schon am 6. Mai erstmals fällig gewesene Zinszahlung aus dem MBB-Bond über etwa 4,5 Mio. EUR offenbar noch immer nicht ausgezahlt worden.
Die Situation ist nach wie vor verwirrend und der Informationsfluss von Seiten der MBB CE mehr als dünn. Sollte sich im weiteren Verlauf herausstellen, dass die Globalurkunde tatsächlich unwirksam ist, läge theoretisch ein von Anfang an ungültiges Rechtsgeschäft vor. Die Anleiheemission müsste in der Folge ggf. rückabgewickelt werden und die involvierten Bondinhaber ihre Einlagen zurückerhalten – nur könnte MBB CE eine solche Rückabwicklung finanziell tatsächlich schultern?

Donnerstag, 3. Juli 2014

bei unwirksamen Anleiheurkunden fackeln wir nicht lange..... // anliegende Klage beim Landgericht München I eingereicht haben.

Koch-nn./. MBB Clean Energy AG

wegen Anleihe-Kündigung, Rückforderung u.a.

Sehr geehrte Frau Koch-nn,

in obiger Angelegenheit teilen wir mit, dass wir nunmehr anliegende
Klage beim Landgericht München I eingereicht haben. Diesbezüglich
übersenden wir Ihnen ebenso anliegend unsere Kostennote
zzgl. der Gerichtskosten mit der Bitte um Ausgleich auf einem
unserer genannten Geschäftskonten.

Mit freundlichen Grüßen

Die Clearstream Banking AG befindet sich noch in der Prüfungs- und Ausarbeitungsphase für etwaige Lösunge

Sehr geehrter Herr Koch,
vielen Dank für Ihre Mail vom 3. Juli 2014.
Die MBB Clean Energy AG steht in engem Kontakt mit der Zahlstelle Bankhaus Gebr. Martin AG, die die Wertpapieremission begleitet hat, sowie der Verwahrstelle Clearstream Banking AG, um möglichst schnell eine wertpapiertechnisch machbare und juristisch einwandfreie Lösung zur Behebung der Unwirksamkeit der Globalurkunde zu erarbeiten. Die Clearstream Banking AG befindet sich noch in der Prüfungs- und Ausarbeitungsphase für etwaige Lösungen. Daher ist es derzeit nicht möglich, zu entsprechenden Lösungsmöglichkeiten nähere Angaben zu machen. Sobald sich eine solche abzeichnet, werden wir diese im Kreis der Investoren bekannt geben.

Mit freundlichen Grüßen
MBB Clean Energy AG

Mittwoch, 2. Juli 2014

da werden sie geholfen

Hast Du Fragen, kannst Du's hier mal wagen:

Zitat von der Homepage:
"Fragen zur Anleihe beantworten Ihnen auch gerne unsere Mitarbeiter im Anleiheinformationszentrum.
 Sie erreichen uns montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter +49 (0)89 - 88984 15150.
 Oder senden Sie uns einfach eine E-Mail an anleihe@mbb-cleanenergy.com."

Aus dem Umfeld ist indes zu hören, dass der Kündigung eine Schadenersatzanzeige des Bankhauses gegen MBB vorausging. Diese sei aber vom Gericht als nichtig zurückgewiesen worden.


Mittelstandsanleihen-TickerMBB streitet mit Zahlstelle

Die Beteiligungsgesellschaft MBB, die ihre Zinszahlung ausgesetzt hat, liegt offenbar mit ihrer Zahlstelle über Kreuz. Diese hat gekündigt, MBB hält dies für unwirksam. Der Spezialversicherer Enterprise Holdings kauft unterdessen Anleihen zurück.
© ZB ;Vergrößern
02.07.2014 Neues im Verwirrspiel um die Anleihe der auf Erneuerbare Energien spezialisierte Beteiligungsgesellschaft MBB Clean Energy: Das Göppinger Bankhaus Gebrüder Martin hat seinen Vertrag als Zahlstelle für die Anleihe gekündigt. MBB hat die Kündigung bestätigt, hält sie allerdings für unwirksam, ohne dies näher zu begründen. Aus dem Umfeld ist indes zu hören, dass der Kündigung eine Schadenersatzanzeige des Bankhauses gegen MBB vorausging. Diese sei aber vom Gericht als nichtig zurückgewiesen worden. Sollte die Kündigung tatsächlich mit der Anzeige oder deren Gegenstand begründet worden sein, gälte der Kündigungsgrund damit wohl als konstruiert und hätte keinen Bestand.
MBB hatte im Mai 2013 etwa 72 Millionen Euro plaziert. Internationale Großinvestoren sollen im Frühjahr Zusagen über die Zeichnung weiterer 500 Millionen Euro gegeben haben. Weil aber die Gültigkeit der Anleihenurkunde aufgrund einer fehlenden Unterschrift angezweifelt wird, gingen offenbar weder Zahlungen noch die vereinbarten Erklärungen zum Zinsverzicht ein. Indes wären die Zinsen auf die gesamte Summe abgeführt worden. MBB hatte die fällige Zinszahlung daher ausgesetzt und diese bis dato nicht geleistet.

Dienstag, 1. Juli 2014

ich glaube wir müssen auch mal intensiver in den MBB-Prospekt reingucken.....


Mittelstandsanleihen-TickerEhemaliger Geschäftsführer von Sic Processing muss wohl für Anleihe haften

Nach einer Verfügung des Landgerichts Nürnberg muss der ehemalige Geschäftsführer der insolventen Sic Processing wohl für Fehler im Prospekt haften. Karlie wechselt wegen Differenzen den Geschäftsführer aus.
© SIC PROCESSING ;VergrößernEin Bild aus besseren Zeiten
01.07.2014 Die 6. Kammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat im Klageverfahren wegen Prospekthaftung gegen den ehemaligen Geschäftsführer des insolventen Solarzulieferers Sic Processing in einer Verfügung darauf hingewiesen, dass dieser wohl als Prospektveranlasser anzusehen ist. Das bedeute, dass der ehemalige Geschäftsführer für den fehlerhaften Prospekt hafte, so der Rechtsanwalt des Klägers, Marc Liebscher. Weitere Klagen seien bei der 10. Kammer anhängig, diese habe sich noch nicht geäußert.
Laut Verfügung sieht es die Kammer zudem als unstreitig an, dass Sic Processing die Versuche des Hauptkunden Rec Wafer Norway, seine Produktion ohne Einbeziehung von Sic nach Singapur zu verlegen, bekannt waren. Aufgrund der außerordentlichen Bedeutung der Rec hätte im Prospekt aber auf diesen Umstand hingewiesen werden müssen, selbst wenn er noch nicht einmal als hoch wahrscheinlich hätte gelten müssen.

Die Zahlstelle Gebr. Martin macht sich vom Acker.....Die Frage nach der Wirksamkeit der Urkunde ist doch wohl eher eine materielle Frage und weniger eine Frage der Rechtsberatung.....die Zahlstellen haben u.U. wohl doch eine materielle Prüffungspflicht der Urkunde....wird wohl gerichtlich überprüft werden müssen....

Die Zahlstelle Gebr. Martin macht sich vom Acker.....Die Frage nach der Wirksamkeit der Urkunde ist doch wohl eher eine materielle Frage und weniger eine Frage der Rechtsberatung.....die Zahlstellen haben u.U. wohl doch eine materielle Prüffungspflicht der Urkunde....wird wohl gerichtlich überprüft werden müssen...




Göppingen, den 30. Juni 2 0 1 4
Ihr Gesprächspartner: Daniela Schweda
Telefon-Durchwahl: 071 61 6 7 1 4 -1 6
Telefax: 071 61 9 6 9 3 1 7
dschweda@martinbank.de

Ihr Zeichen 1 4 /7 3 7 JL

Koch-nn ./. MBB Clean Energy AG wegen Anleihe-Kündigung, Rückforderung u. a.

Sehr geehrte Frau Dr. nn,

Ihr Schreiben vom 1 8.6.201 4 mit Zeichen 1 4 /7 3 7 JL haben wir erhalten.

W ir haben den Zahlstellenvertrag mit der Emittentin MBB Clean Energy AG gekündigt.

Zur Wirksamkeit der Globalurkunde können wir keine Aussagen machen, da unser FJaus keinerlei
Rechtsberafung tätigt.

W ir sind nach den Anleihebedingungen ausschließlich für die wertpapiertechnische
Abwicklung von Zahlungen zuständig. Bitte beachten Sie zudem, dass wir nach den Anleihebedingungen
nicht für die Anleihegläubiger tätig sind.

M it freundlichen Grüßen

Keine wirksame Urkunde.....kein Börsenhandel....oder wie tickt das System....