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Montag, 26. Mai 2014

Unterdessen prüfe aktuellen Medienberichten zufolge die BaFin den Verdacht der Marktmanipulation durch die MBB Clean Energy. Eine „Marktmanipulation“ würde vorliegen, wenn „im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot unrichtige oder irreführende Angaben gemacht worden wären“.

Zu Wochenbeginn im Fokus dürfte die 6,25%-Schuldverschreibung (2013/19) der MBB Clean Energy AG stehen. Vorigen Freitag teilte der Solar- und Windparkinvestor mit, für den Bond über aktuell 572 Mio. EUR eine Segmentveränderung zu planen. Danach soll das Listing im Entry Standard für Anleihen zum 5. Juli gekündigt werden. Die Notierung an den Börsenplätzen Düsseldorf, Berlin und Hamburg/Hannover bleibe davon unberührt. Zu den Gründen machte MBB keine Angaben.
Unterdessen prüfe aktuellen Medienberichten zufolge die BaFin den Verdacht der Marktmanipulation durch die MBB Clean Energy. Eine „Marktmanipulation“ würde vorliegen, wenn „im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot unrichtige oder irreführende Angaben gemacht worden wären“. Dabei gehe es in erster Linie um das korrekte Anleihevolumen. MBB zufolge seien von avisierten 300 Mio. EUR im Vorjahr bei Emission rund 72 Mio. EUR mittels öffentlichem Angebot ausgereicht worden. Anfang Mai erklärte das Unternehmen dann, dass der MBB-Bond inzwischen via Privatplatzierung um 500 Mio. EUR aufgestockt worden wäre. Zur letzten BondGuide-News …

Sonntag, 25. Mai 2014

Das Listing im Handelssegment Entry Standard im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse wurde zum 5. Juli 2014 gekündigt. Die Notierung an den Börsenplätzen Düsseldorf, Berlin und Hamburg/Hannover bleibt unberührt

DGAP-News: MBB Clean Energy AG: Segmentveränderung der Anleihe der MBB Clean Energy AG

DGAP-News: MBB Clean Energy AG / Schlagwort(e): Anleihe
MBB Clean Energy AG: Segmentveränderung der Anleihe der MBB Clean
Energy AG
23.05.2014 / 17:38
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Ottobrunn, 23.05.2014: Die MBB Clean Energy AG plant für ihre Anleihe
(ISIN/WKN DE000A1TM7P0/A1TM7P) eine Segmentveränderung.
Das Listing im
Handelssegment Entry Standard im Freiverkehr an der Frankfurter
Wertpapierbörse wurde zum 5. Juli 2014 gekündigt. Die Notierung an den
Börsenplätzen Düsseldorf, Berlin und Hamburg/Hannover bleibt unberührt
.
Über die MBB Clean Energy AG
Die MBB Clean Energy AG hat das Ziel, mit dem Ankauf und Betrieb
europäischer und internationaler Energieprojekte einer der führenden
Erzeuger »sauberer Energie« Deutschlands zu werden. In den kommenden Jahren
ist der Aufbau eines Anlagenportfolios mit einer Nennleistung von ca. 1.500
Megawatt [MW] geplant. Als Teil der MBB Projects Gruppe nutzt die MBB Clean
Energy deren fachliches Know-how und Erfahrungswerte bei der
wirtschaftlichen, steuerlichen, technischen und rechtlichen Risikoprüfung
potenzieller Investitionsobjekte. Kriterien einer positiven Due Diligence
sind unter anderem ein Return-On-Invest [ROI] aus dem Ertrag abzüglich
Betriebskosten [EBITDA] von mindestens zehn Prozent. Zudem investiert das
Unternehmen ausschließlich in Anlagen, die über einen gesicherten
Netzanschluss und damit auch über gesicherte Cashflows verfügen.
Kontakt Presse | Kommunikation | Investor Relations
biallas communication & consulting gmbh
Telefon: +49 511 676 698 280
E-Mail: info@biallas-cc.de
Ende der Corporate News
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23.05.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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270358 23.05.2014

Dienstag, 13. Mai 2014

MBB Clean....an deutschen Börsen ausgesetzt.....ICMA/OTC sehr wohl handelbar.....88.575 %

Details des Kaufauftrages

Bitte beachten Sie, dass die beiliegenden Informationen keine rechtlich
verbindliche Auftragsbestätigung darstellen.


Wertschriftenabrechnung
Ihr Kauf


Depot-Nr.                          0132-xx
Depot lautend auf                  nn Koch
                                   Mühltal
Ort                                XETRA 2
Abschlussdatum                     13.05.2014


Anzahl                             EUR 5,000
Titelbezeichnung                   6 1/4 % MBB Clean Energy AG 2013-6.5.19
zum Kurs von                       88.575 %
Valor                              21181802
ISIN                               DE000A1TM7P0
                                   Bei: Euroclear (DST: 0164)
                                   Werte ins Depot
SLW-Ref.                           MVZ985


Kurswert                           4,428.75 EUR
Zins 06.05.2014 bis 15.05.2014     7.71 EUR
9 Tage
Kommission Schweiz                 65.50 EUR


                                   4,501.96 EUR
                                   4,436.46 EUR
Belastung                          4,501.96 EUR


Konto                              0132-xx
IBAN                               CH27 0483 xx
                                   Kontokorrent
Valuta                             15.05.2014


Auftrags-Nr                        C256-20140513-70-00003


Ausführungsdatum                   13.05.2014
Anzahl                             5,000
Handels-ID/Lokale Ausführungszeit  MON1399988831207 15:46:45
Zum Kurs von                       88.575 %

Samstag, 10. Mai 2014

Mitteilung über die Aussetzung der Zinszahlung // ich kann MBB nur empfehlen die Zinszahlung inerhalb der Graceperiod von 39 Tagen abzuwickeln....sonst fliegt ihnen der Bond teilweise um die Ohren.....

Sehr geehrter Herr Koch,

die bisher noch nicht erfolgte Zinszahlung für den MBB Clean Energy Bond hat in den vergangenen Tagen für Verwirrung und Unmut gesorgt. Dafür möchten wir uns an dieser Stelle ausdrücklich bei Ihnen entschuldigen.

Die noch nicht erfolgte Zinszahlung hat wertpapiertechnische Gründe.

Internationale Großinvestoren sind in den MBB Clean Energy Bond eingestiegen. Mit diesen Investoren wurden entsprechende Verträge geschlossen, die u.a. einen Zinsverzicht für das erste Laufzeitjahr beinhalten. Die erforderlichen Unterlagen der korrespondierenden Banken sind nicht rechtzeitig vor Zinstermin bei der abwickelnden DBC AG eingetroffen. Das Geld für die fällige Zinszahlung hat die MBB Clean Energy AG in vollem Umfang auf einem Treuhandkonto bereitgestellt.

Die geschilderten wertpapiertechnischen Probleme hatten offensichtlich auch Auswirkungen auf einige depotführende Banken, die die Mitteilung über die Aussetzung der Zinszahlung nicht rechtzeitig verarbeiten, sodass ihrerseits eine Zinsgutschrift für ihre Depotkunden erfolgte.

Die MBB Clean Energy AG arbeitet mit allen Beteiligten mit Hochdruck an der schnellstmöglichen Lösung der wertpapiertechnischen Probleme.

Wir werden Sie umgehend informieren, sobald die Problematik gelöst werden konnte.

Mit freundlichen Grüßen
MBB Clean Energy AG

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an den dt Börsn ist das Ding vom Handel ausgesetzt....ICMA/OTC funktionierts aber....letzter mir bekannter Umsatz zu 88%


zu diesen schikanösen / überraschenden Voraussetzungen zu prozessualen Handlungen vs Anleiheemittent (hier MBB Clean) gibt es eine Reihe auch obergerichtliche Urteile die diesen Mummenschanz für unwirksam halten.....also lasst euch nicht entmutigen....

§ 12

ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND UND GERICHTLICHE GELTENDMACHUNG

(1) Form und Inhalt der Schuldverschreibungen sowie die Rechte und Pflichten der
Anleihegläubiger und der Emittentin bestimmen sich in jeder Hinsicht nach
deutschem Recht.

(2) Nicht-auschließlicher Gerichtsstand für sämtliche im Zusammenhang mit den
Schuldverschreibungen entstehenden Klagen oder sonstige Verfahren ist München.

(3) Jeder Anleihegläubiger von Schuldverschreibungen ist berechtigt, in jedem
Rechtsstreit gegen die Emittentin oder in jedem Rechtsstreit, in dem der
Anleihegläubiger und die Emittentin Partei sind, seine Rechte aus diesen
Schuldverschreibungen im eigenen Namen auf der folgenden Grundlage zu schützen
oder geltend zu machen:

  (i) Er bringt eine Bescheinigung der Depotbank bei, bei der
er für die Schuldverschreibungen ein Wertpapierdepot unterhält, welche 

(a) den
vollständigen Namen und die vollständige Adresse des Anleihegläubigers enthält, 

(b)
den Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen bezeichnet, die unter dem
Datum der Bestätigung auf dem Wertpapierdepot verbucht sind, und 

(c) bestätigt,
dass die Depotbank gegenüber dem System der Clearstream eine schriftliche
Erklärung abgegeben hat, die die vorstehend unter (a) und (b) bezeichneten
Informationen enthält; und

 (ii) er legt eine Kopie der die betreffenden
Schuldverschreibungen verbriefenden Globalurkunde vor, deren Übereinstimmung
mit dem Original eine vertretungsberechtigte Person des Systems der Clearstream
oder des Verwahrers des Systems der Clearstream bestätigt hat, ohne dass eine
Vorlage der Originalbelege oder der die Schuldverschreibungen verbriefenden
Globalurkunde in einem solchen Verfahren erforderlich wäre. 

Für die Zwecke des
Vorstehenden bezeichnet „Depotbank” jede Bank oder ein sonstiges anerkanntes
Finanzinstitut, das berechtigt ist, das Wertpapierverwahrungsgeschäft zu betreiben
und bei der/dem der Anleihegläubiger ein Wertpapierdepot für die
Schuldverschreibungen unterhält, einschließlich des Systems der Clearstream.
Unbeschadet des Vorstehenden kann jeder Anleihegläubiger seine Rechte aus den
Schuldverschreibungen auch auf jede andere Weise schützen oder geltend machen,
die im Land des Rechtsstreits prozessual zulässig ist.

(4) Diese Anleihebedingungen sind in deutscher Sprache abgefasst.

wenn bei der Emittentin Kündigungserklärungen von Anleihegläubigern im Nennbetrag von mindestens 10 % des Gesamtnennbetrages der zu diesem Zeitpunkt noch insgesamt ausstehenden Schuldverschreibungen eingegangen sind // ich würde mal meinen das diese Klausel einer AGB / §§ 305 ff / Transparenz § 3 SchVG -Prüfung nicht standhält....müsste man gerichtlich herausfordern....

In den Fällen gemäß Abs. 1 lit. a und e bis l wird eine Kündigungserklärung, sofern
nicht bei deren Eingang zugleich einer der in Abs. 1 lit. b, c bezeichneten
Kündigungsgründe vorliegt, erst wirksam, wenn bei der Emittentin
Kündigungserklärungen von Anleihegläubigern im Nennbetrag von mindestens 10 %
des Gesamtnennbetrages der zu diesem Zeitpunkt noch insgesamt ausstehenden
Schuldverschreibungen eingegangen sind

Nichtzahlung von Kapital oder Zinsen) die Emittentin Forderungen aus den Schuldverschreibungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden Fälligkeitsdatum zahlt;

§ 8

KÜNDIGUNG

(1) Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, seine Schuldverschreibungen zu kündigen und
deren sofortige Rückzahlung zu ihrem Nennbetrag zuzüglich (etwaiger) bis zum Tage
der Rückzahlung aufgelaufener Zinsen zu verlangen, falls:

(a) (Nichtzahlung von Kapital oder Zinsen) die Emittentin Forderungen aus den
Schuldverschreibungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden
Fälligkeitsdatum zahlt; oder

(b) (Zahlungseinstellung) die Emittentin ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt oder
ihre Zahlungen allgemein einstellt; oder

kleingedrucktes zu Zahlung und Fälligkeit // aus den ALB von MBB C // virulent da die am 6.5. fällige Zahlung bis heute nicht ausgeführt wurde.....behauptete Zahlung auf angebliches Treuhandkonto langt nicht aus !!

§ 3
ZAHLUNGEN

(1) Die Emittentin verpflichtet sich unbedingt und unwiderruflich, die Forderungen aus
den Schuldverschreibungen auf Zinsen im Sinne des § 2 und Rückzahlungen im
Sinne des § 4 (gemeinsam die „Forderungen aus den Schuldverschreibungen“)
bei Fälligkeit in frei verfügbarer und konvertierbarer gesetzlicher Währung der
Bundesrepublik Deutschland auf ein Eigenkonto der Emittentin oder des Treuhänders
nach § 6 bei der Zahlstelle zu zahlen bzw. zahlen zu lassen. Fallen der Fälligkeitstag
oder der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, dann hat der
Anleihegläubiger keinen Anspruch auf Zahlung vor dem nächsten Zahltag. Dieser
nächste Zahltag gilt dann als Fälligkeitstag bzw. Zinszahlungstag im Sinne von §§ 2,
3 und 4. „Zahltag“ ist dabei jeder Tag außer einem Samstag oder Sonntag, an dem
das System der Clearstream sowie alle betroffenen Bereiche des Trans-European
Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2)
(„TARGET”) betriebsbereit sind, um die betreffenden Zahlungen weiterzuleiten.
Die Zahlung auf Forderungen aus den Schuldverschreibungen, die durch vorläufige
Globalurkunde verbrieft sind, erfolgt nur nach ordnungsgemäßer Bescheinigung
gemäß § 1 Abs. 3 lit (b).

(2) Die Zahlstelle wird die zu zahlenden Beträge der Forderungen aus den
Schuldverschreibungen zur Zahlung an die Inhaber der Schuldverschreibungen im
Wege des Systems der Clearstream transferieren lassen. Die Emittentin wird durch
Leistung der Zahlung an die Zahlstelle entsprechend Abs. 1 zur Verfügung des
Systems der Clearstream von ihrer Zahlungspflicht befreit.

(3) Soweit die Emittentin zur Abführung von Abzug- und Ertragsteuern auf Forderungen
aus den Schuldverschreibungen verpflichtet ist, mindern diese jeweils den
auszuzahlenden Betrag. Der Inhaber der Schuldverschreibung trägt sämtliche auf die
Schuldverschreibung entfallenden persönlichen Steuern.

(4) Die Emittentin ist berechtigt, beim Amtsgericht München Beträge der Forderungen
aus den Schuldverschreibungen zu hinterlegen, die von den Anleihegläubigern nicht
innerhalb von zwölf Monaten nach dem Fälligkeitstag bzw. dem Tag der Rückzahlung
beansprucht worden sind, auch wenn die Anleihegläubiger sich nicht in
Annahmeverzug befinden. Soweit eine solche Hinterlegung erfolgt und auf das Recht
der Rücknahme verzichtet wird, erlöschen die diesbezüglichen Ansprüche der
Anleihegläubiger gegen die Emittentin.

Freitag, 9. Mai 2014

Wertpapierprospekt ISIN: DE000A1TM7P0 WKN: A1TM7P

MBB Clean Energy AG

Ottobrunn, Bundesrepublik Deutschland

Prospekt
gemäß § 5 Wertpapierprospektgesetz

von € 300.000.000,00
6,25 % Schuldverschreibungen 2013/2019
mit einer Laufzeit vom 06.05.2013 bis 06.05.2019

Die Schuldverschreibungen werden im Nennbetrag von je € 1.000,00 begeben.
Die Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Freiverkehr der Deutschen Börse AG
sowie die zeitgleiche Aufnahme in das Handelssegment Entry Standard wurde beantragt
vom 08.04.2013

International Securities Identification Number (ISIN): DE000A1TM7P0
Wertpapierkennnummer (WKN): A1TM7P

Die Schuldverschreibungen dürfen nur angeboten werden, soweit sich dies mit den jeweils
gültigen Gesetzen vereinbaren lässt. Die Verbreitung dieses Prospekts und das Angebot der
in diesem Prospekt beschriebenen Schuldverschreibungen können unter bestimmten
Rechtsordnungen beschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieses Prospekts gelangen,
müssen diese Beschränkungen berücksichtigen. Die Schuldverschreibungen sind und
werden insbesondere weder gemäß dem United States Securities Act von 1933 (der
„Securities Act“) noch nach dem Wertpapierrecht von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten
von Amerika registriert und dürfen innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder an
oder für Rechnung oder zugunsten einer U.S.-Person (wie in Regulation S unter dem
Securities Act definiert) weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, dies erfolgt
gemäß einer Befreiung von den Registrierungspflichten des Securities Act oder des Rechtes
eines Einzelstaats der Vereinigten Staaten von

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