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Freitag, 10. Juli 2015

Seit Montag kursiert indes ein Foto im Internet, das den Grund für die Ungültigkeit zeigt. // die FAZ verlinkt auf mein MBB-Drecks-Energy-Blog....

MittelstandsanleihenMBB-Anleihe wegen fehlender Unterschrift ungültig

Weil eine Unterschrift fehlte, ist die Urkunde der Anleihe der MBB Clean Energy ungültig. Dieser unscheinbare Tatbestand könnte die Verwirrung um die überfälligen Zinsen aufklären.

© ZB
Neue Details im Fall des Anleihe-Emittenten MBB Clean Energy: Die auf Investitionen in die Erneuerbaren Energien spezialisierteBeteiligungsgesellschaft hatte zunächst die am 5. Mai fälligen Zinsen nicht gezahlt. Nach Ablauf der Nachzahlungsfrist erklärte die Gesellschaft die Globalurkunde des Wertpapiers unter Berufung auf zwei Rechtsgutachten für ungültig. Seit Montag kursiert indes ein Foto im Internet, das den Grund für die Ungültigkeit zeigt.
Die Urkunde wird laut Text nur dann wirksam und bindend, wenn sie die eigenhändigen Unterschriften von zwei Personen trägt, die durch die Emittentin ordnungsgemäß bevollmächtigt wurden. Die Urkunde ist aber nur von einem unterschrieben: von Vorstand Eckhart Misera, der allein zeichnungsberechtigt ist. Das Unternehmen bestätigte, dass dies der wesentliche Grund sei, warum die Urkunde ungültig ist.
Indes verweist man auf den üblichen Vorgang. Die Urkunde sei von der Zahlstelle, dem Bankhaus Gebrüder Martin, zur Unterschrift vorgelegt worden. Da es keinen zweiten Zeichnungsberechtigten gab, wurde die Urkunde nur ein Mal unterschrieben. Die nur einfach unterzeichnete Urkunde wurde dann von der Zahlstelle bei der Verwahrgesellschaft Clearstream eingereicht und dort akzeptiert. Dieser Vorgang habe sich bei der späteren Aufstockung nochmals wiederholt. MBB sei davon ausgegangen, dass die Angelegenheit so erledigt gewesen sei.
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Die Unklarkeit über die Gültigkeit der Urkunde könnte damit auch als Erklärung dienen, warum die Zinszahlung im Zuge der Aufstockung der Urkunde ausgesetzt wurde, meinen Marktbeobachter. MBB hatte im Mai 2013 etwa 72 Millionen Euro plaziert. Internationale Großinvestoren sollen aber im Frühjahr Zusagen über die Zeichnung von weiteren 500 Millionen Euro gegeben haben. Im Zuge dessen könnte die fehlende Unterschrift an anderer Stelle aufgefallen sein.
Dies könnte dazu geführt haben, dass MBB zugesagte Gelder und die vereinbarten Verzichtserklärungen auf die anteiligen Zinsen nicht erhielt. Da aber Clearstream die Urkunde für gültig erachtete, wären möglicherweise zu viel Zinsen abgeführt worden. MBB hat aber derzeit keinen nennenswerten operativen Geschäftsbetrieb und damit wohl auch keine signifikanten operativen Mittelzuflüsse, so dass ein solch hoher Mittelabfluss möglicherweise die Illiquidität bewirkt hätte – da ja zugesagte Gelder womöglich nicht eingegangen seien.

„Unberechtigte Forderungen“ Bizarre Vorgänge um MBB Clean Energy Seit mehr als zwei Monaten ist MBB Clean Energy Anlegern die Zinsen schuldig. Gehandelt wird die Anleihe auch nicht mehr. Niemand scheint zu wissen, ob die Anleihe gültig ist und welche Forderungen korrekt sind. 16.07.2014, von MARTIN HOCK


„Unberechtigte Forderungen“Bizarre Vorgänge um MBB Clean Energy

Seit mehr als zwei Monaten ist MBB Clean Energy Anlegern die Zinsen schuldig. Gehandelt wird die Anleihe auch nicht mehr. Niemand scheint zu wissen, ob die Anleihe gültig ist und welche Forderungen korrekt sind.

© PICTURE ALLIANCE / FOLTIN JINDRIEckhart Misera, Vorstand der MBB Clean Energy
Der Ruf des Marktes für Mittelstandsanleihen ist durch Insolvenzen und Betrugsvorwürfe beschädigt. Den Höhepunkt bilden indes wohl die bizarr anmutenden Vorgänge um die Anleihe der Beteiligungsgesellschaft MBB Clean Energy. MBB steht für den früheren Rüstungskonzern Messerschmitt-Bölkow-Blohm, auf dessen Tradition sich MBB Clean Energy beruft, und hat ihren Sitz in Ottobrunn unter demselben Dach wie Teile des MBB-Nachfolgers Airbus.
MBB Clean Energy hatte, ohne Beteiligungen zu halten, im Mai 2013 mit einer Anleihe 300 Millionen Euro einnehmen wollen, um das Geld in Wind- und Solarparks zu stecken. Gleichsam als Ausgleich für die Risiken hatte das Unternehmen zusätzliche Sicherheiten versprochen, wie etwa die Hinterlegung der ersten Zinszahlung auf einem Treuhandkonto. Dennoch konnte man nur 72 Millionen Euro vereinnahmen.

Zinsverzicht nicht angekommen

Als dann im Mai 2014 die erste Zinszahlung anstand, wurde diese verschoben. „MBB Clean Energy AG verhindert Anlegerschaden“ hieß es in der Pressemeldung, in der das Unternehmen den Gläubigern mitteilte, dass die Zinszahlung „aus technischen Gründen“ verschoben werde. Für leichte Verwirrung sorgte die Erklärung, dass das Geld „für berechtigte Zinszahlungen“ auf dem Treuhandkonto bereitliege. Bis heute hat MBB die Zinsen aber nicht gezahlt. Die Anleihe ist seit Mai vom Handel ausgesetzt, die ursprüngliche Notierung im Frankfurter Entry Standard für Anleihen wurde mittlerweile ganz eingestellt. Die Anleihegläubiger besitzen so eine Anleihe, für die sie die überfälligen Zinsen nicht erhalten und die sie gegenwärtig auch nicht loswerden können.
Die Hintergründe sind derzeit nicht wirklich aufgeklärt. Es ergibt sich folgendes Bild: MBB hat im laufenden Jahr offenbar Zusagen von internationalen Großinvestoren über rund 500 Millionen Euro zu den Konditionen der Mittelstandsanleihe erhalten. Einhergehen sollte ein Verzicht dieser Gläubiger auf den Zinsanspruch für das laufende Jahr. Doch nach Darstellung von MBB gelangten diese Verzichtserklärungen nicht rechtzeitig an die Verwahrstelle Clearstream. Diese hätte daher zum Zinstermin die Zahlung der Zinsen an die Großinvestoren veranlasst. MBB hat aber kein operatives Geschäft. Zwar hatte man im Herbst 2013 die Unterzeichnung von Kaufverträgen zum Erwerb von Wind- und Solarparks in Italien vermeldet, doch wurden diese möglicherweise nicht vollzogen. Genaues weiß man aber auch nicht, weil MBB nach der Anleiheemission keine Geschäftszahlen veröffentlicht hat.

Anleihenurkunde ungültig?

Anfang Juni spitzten sich die Vorgänge zu. Denn seitdem wissen die Inhaber der Schuldverschreibung nicht mehr, ob die Anleihe überhaupt existiert. Mit Ablauf der Nachzahlungsfrist vermeldete MBB, dass die bei Clearstream hinterlegte Globalurkunde der Anleihe, die alle Ansprüche der Gläubiger verbrieft, unwirksam sei. Dabei berief sich das Unternehmen auf zwei unabhängige Rechtsgutachten. Die Ansprüche der „berechtigten Gläubiger“ würden aber bedient. Die Zinsen seien auf dem Treuhandkonto hinterlegt.
Unklar ist, ob zwischen der möglichen Ungültigkeit der Urkunde und den fehlenden Verzichtserklärungen ein Zusammenhang besteht. MBB soll aber zumindest einen Teil der Gelder der Großinvestoren nicht erhalten haben. Das wäre dann der Grund, warum das Unternehmen zwischen „berechtigten“ und „unberechtigten“ Investoren unterscheidet und die Zinszahlung verhindern will. Ohne wirksame Globalurkunde könnte kein Rechtsgeschäft zustande gekommen sein. Dann wären die Aussichten von MBB gering, zu viel gezahlte Zinsen zeitnah wieder zurückzuholen.

Forderungen unberechtigt?

Auf der anderen Seite blockiert dies ein Einklagen der Forderungen. Damit drohen aber derzeit einige Investoren. Doch der Fall eines (angeblichen) niederländisch-schweizerischen Investors zeigt die Verworrenheit: Während dieser einen Anspruch auf Zinsen für 70 Millionen Euro an Anleihen geltend macht, hält MBB dagegen. Wenn ein Investor behaupte, 70 Millionen Euro an Anleihen zu besitzen, so weise man das als unwahr und unrichtig zurück, so ein Unternehmenssprecher der MBB gegenüber dieser Zeitung.
Die Ursache des Problems erscheint dabei denkbar klein. Die Anleiheurkunde muss von zwei Personen unterzeichnet werden. Doch MBB hat mit Eckhart Misera nur einen allein zeichnungsberechtigten Geschäftsführer. Daher wurde die Urkunde nur von Misera unterschrieben, von der Zahlstelle, dem Göppinger Bankhaus Gebrüder Martin, bei Clearstream eingereicht und dort akzeptiert. Dieser Vorgang habe sich bei der späteren Aufstockung nochmals wiederholt. MBB sei davon ausgegangen, dass die Angelegenheit erledigt gewesen sei.
Die Beteiligten geben sich zurückhaltend. Das Bankhaus Martin nimmt derzeit keine Stellung. Von Clearstream heißt es, man habe „keinerlei Kenntnis darüber, dass es im Rahmen der Emission und in der Folge von Seiten des Emittenten oder von Seiten der Investoren Beanstandungen gegeben hatte“. Gleichwohl verweist die Wertpapierverwahrstelle etwas kryptisch darauf, dass es zwischen Gesellschaft und einzelnen Investoren zu rechtlichen Auseinandersetzungen komme, die mit Clearstream nichts zu tun hätten. Der Sachverhalt der möglichen Unwirksamkeit der Globalurkunde werde derzeit geprüft und die rechtlichen Implikationen erörtert. Aus Frankfurter Kreisen ist zu hören, dass MBB Clearstream mittlerweile auffordert, an der Aufklärung mitzuwirken und dafür Sorge zu tragen, dass unberechtigte Anleihen aus dem Verkehr gezogen werden.
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Der naheliegende Weg, den Formfehler durch die Unterschrift eines zu ernennenden Bevollmächtigten zu heilen, ist offenbar so einfach nicht. Aus Juristenkreisen ist zu hören, es handele sich hier um Neuland. Niemand könne sagen, ob der Formfehler - den niemand bestreitet - so geheilt werden könne.
Mit dem Bankhaus Martin hat sich MBB offenkundig mittlerweile zerstritten. Die Bank hat den Vertrag als Zahlstelle gekündigt, MBB hält diese Kündigung aber für unwirksam. Aus dem Umfeld ist zu hören, dass der Kündigung eine Schadensersatzanzeige des Bankhauses gegen MBB vorausging, die vom Gericht als nichtig zurückgewiesen worden sei. Sollte die Kündigung tatsächlich mit der Anzeige oder deren Gegenstand begründet worden sein, könnte der Kündigungsgrund als konstruiert aufgefasst werden.
Der Streit um berechtigte und nichtberechtigte Investoren mutet äußerst bizarr an. Das einzig Tröstliche scheint zu sein, dass zum Kreis der Investoren kaum Privatanleger gehören sollen.

Nun haben sich die beteiligten Parteien, namentlich MBB, die Zahlstelle Bankhaus Gebr. Martin AG und die Verwahrstelle Clearstream laut einer Pressemeldung des Unternehmens auf eine Reparatur der Urkunde geeinigt. Die bisherige Globalurkunde der mit 6,25 Prozent verzinsten Schuldverschreibung wird durch eine wirksame Globalurkunde mit neuer Isin für so genannte „berechtigte Anleger“ ersetzt.

Samstag, 11. Juli 2015

Nun haben sich die beteiligten Parteien, namentlich MBB, die Zahlstelle Bankhaus Gebr. Martin AG und die Verwahrstelle Clearstream laut einer Pressemeldung des Unternehmens auf eine Reparatur der Urkunde geeinigt. Die bisherige Globalurkunde der mit 6,25 Prozent verzinsten Schuldverschreibung wird durch eine wirksame Globalurkunde mit neuer Isin für so genannte „berechtigte Anleger“ ersetzt.

MittelstandsanleihenMBB bringt Ersatz-Anleihe und will Zinsen zahlen

Hoffnung für die Anleiheninhaber der MBB Clean Energy. Offenbar wird nicht mehr handelbare Anleihe bald durch eine neue ersetzt. Auch die Zinsen sollen gezahlt werden.

© PICTURE ALLIANCE / FOLTIN JINDRIEckhart Misera, Vorstand der MBB Clean Energy
Lange Zeit herrschte Ruhe in der bizarren Affäre um die Anleihe der auf Erneuerbare Energien spezialisierten Beteiligungsgesellschaft MBB Clean Energy. Zur Erinnerung: MBB hatte die Zinszahlung nicht geleistet, weil „unberechtigte“ Anleihen existierten. Hintergrund war ein Formfehler in der Globalurkunde, der diese ungültig gemacht hätte. Seitdem bleibe die Anleihe vom Handel ausgesetzt und lag wie tot in den Depots der Gläubiger.
Nun haben sich die beteiligten Parteien, namentlich MBB, die Zahlstelle Bankhaus Gebr. Martin AG und die Verwahrstelle Clearstream laut einer Pressemeldung des Unternehmens auf eine Reparatur der Urkunde geeinigt. Die bisherige Globalurkunde der mit 6,25 Prozent verzinsten Schuldverschreibung wird durch eine wirksame Globalurkunde mit neuer Isin für so genannte „berechtigte Anleger“ ersetzt.
Dabei handele es sich insbesondere um Investoren, die die erste Tranche der Anleihe bis zum 31. Januar 2014 gezeichnet oder sonst entgeltlich erworben hätten sowie „bestimmte spätere entgeltliche Erwerber“. Diese berechtigten Anleger sollen im Rahmen der Reparaturmaßnahme auch die auf die Alt-Anleihe fälligen Zinsen erhalten. Die bisherigen Schuldverschreibungen der Anleihe dieser berechtigten Anleger würden durch neue wirksame Schuldverschreibungen ersetzt.
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Etwas zur Verwirrung Anlass dürfte die Formulierung geben, dass die Begebung der neuen Schuldverschreibungen „im Wesentlichen“ entsprechend der ursprünglichen Anleihebedingungen geschehen werde. Die Investoren würden über Details einschließlich des geplanten Zeitplans und Informationen über das Verfahren der Umbuchung separat über ihre Depotbanken informiert.
Die unwirksamen nicht eingezahlten Schuldverschreibungen der Aufstockungstranche werden separiert und ausgebucht. Unklar bleibt, um genau welches Anleihevolumen es sich handelt. Ursprünglich hatte das Unternehmen gemeldet, 72 Millionen Euro statt der anvisierten 300 Millionen plaziert zu haben. Nach einem Bericht des Bond Magazines sollen aber bloß 22 Millionen Euro bezahlt worden sein.

Donnerstag, 9. Juli 2015

Man beachte den Zeitpunkt der Unterzeichnung der "Urkunde"....November 2013......

Man beachte den Zeitpunkt der Unterzeichnung der "Urkunde"....November 2013......



In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 16. Juli 2013 hat die Hauptversammlung Herrn Dr. Christian Becker, Rechtsanwalt, München, zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 16. Juli 2013 hat die Hauptversammlung Herrn Dr. Christian Becker, Rechtsanwalt, München, zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.


MBB Clean Energy AG

Ottobrunn

AG München, HRB 198284

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
am 31. Oktober 2013

Die Aktionäre der MBB Clean Energy AG („Gesellschaft“) werden hiermit zu der

am Donnerstag, den 31. Oktober 2013 um 10:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Willy-Messerschmitt-Straße 1, 85521 Ottobrunn,

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Einlass ist ab 9:30 Uhr.

Tagesordnung

TOP 1
Bestellung des Abschlussprüfers für das am 30. April 2013 beendete Geschäftsjahr
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WS Sczesny und Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Gögginger Str. 44, 86159 Augsburg, zum Abschlussprüfer für das am 30. April 2013 beendete Geschäftsjahr zu bestellen.
TOP 2
Beschlussfassung über die Bestätigung des in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 16. Juli 2013 zu TOP 1 gefassten Beschlusses über die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitgliedes
In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 16. Juli 2013 hat die Hauptversammlung Herrn Dr. Christian Becker, Rechtsanwalt, München, zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.
Gegen diesen Beschluss hat die Aktionärin Flinspach Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Anfechtungsklage erhoben. Die Klage ist derzeit vor dem Landgericht München, Kammer für Handelssachen rechtshängig.
Um Rechtssicherheit herzustellen, schlägt der Aufsichtsrat vor, folgenden Bestätigungsbeschluss zu fassen:
 
„Der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 16. Juli 2013 zu TOP 1 der Tagesordnung (Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds) gefasste Beschluss über die Wahl von Herrn Dr. Christian Becker zum Mitglied des Aufsichtsrats mit dem Inhalt
 
„Herr Dr. Christian Becker ist bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das am 30. April 2017 endende Geschäftsjahr beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt.“
wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.“

Ottobrunn, im September 2013
MBB Clean Energy AG
Der Vorstand

Aus Investmentbankerkreisen sind andere Interpretationen der Vorgänge zu hören: Man habe den Misserfolg der Anleiheemission durch Scheinkäufe zu vertuschen gesucht. Doch die Strohmänner, die zunächst behauptet hatten, auf ihre Zinsen verzichten zu wollen, hätten dann auf Zahlung bestanden. // zu diesen Zeiten war Dr. Christian Becker (Görg München) seines Zeichens RA im Aufsichtsrat dieser dolosen Firma......ich bin auf die Ermittlungsakten gespannt......

Aus Investmentbankerkreisen sind andere Interpretationen der Vorgänge zu hören: Man habe den Misserfolg der Anleiheemission durch Scheinkäufe zu vertuschen gesucht. Doch die Strohmänner, die zunächst behauptet hatten, auf ihre Zinsen verzichten zu wollen, hätten dann auf Zahlung bestanden. // zu diesen Zeiten war Dr. Christian Becker (Görg München) seines Zeichens RA im Aufsichtsrat dieser dolosen Firma......ich bin auf die Ermittlungsakten gespannt......

MittelstandsanleihenMBB Clean Energy ist insolvent

Beobacher hatten schon lange damit gerechnet: Die Beteiligungsgesellschaft MBB Clean Energy ist insolvent. Wie die ganze Geschichte ist der Ablauf denkwürdig.

© DPAMBB Clean Energy: Viel Verwirrung und nur Luft
Wie erst in dieser Woche bekannt wurde, hat die als Beteiligungsgesellschaft für Erneuerbare Energien auftretende MBB Clean Energy schon am 23. Juni einen Insolvenzantrag gestellt. Vom Unternehmen selbst wurde dies nicht publiziert. Bekannt wurde der Vorgang offenbar eher durch Zufall: Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen erfuhr davon aus laufenden Gerichtsverfahren. Damit findet die wohl bizarrste Geschichte, die sich im kurzlebigen Hype um Mittelstandsanleihen ereignet hat, ihr vorläufiges Ende.
300 Millionen Euro hatte MBB unter Vorstand Eckhart Misera für Investitionen in Solar- und Windenergie einsammeln wollen. Nach Ende der Zeichnungsfrist gab man bekannt, lediglich 72 Millionen Euro eingeworben zu haben. Doch schon da war aus Investmentbankerkreisen zu hören, dass es sich vielleicht nur um 8, höchstens 22 Millionen Euro gehandelt habe. Der Rest soll zum Schein über Strohmänner erworben worden sein.

Kein nennenswertes Geschäft

Schon der Geschäftsbetrieb schien dem Start-Up Mühe, der sich mit seinen historischen Verbindungen zum ehemaligen Hubschrauber-Bauer Messerschmitt-Bölkow-Blohm schmückte, Schwierigkeiten zu machen. Zwar kündigte MBB im Herbst 2013 den Kauf von Wind- und Solarenergieparks in Italien an, doch dazu kam es nicht. Ob MBB jemals irgendwelche Erträge erwirtschaftete, ist unbekannt: Das Unternehmen hat nach Ausgabe der Anleihe niemals Geschäftszahlen vorgelegt. Dafür aber prahlte man, weitere 500 Millionen Euro bei institutionellen Investoren eingeworben zu haben.
Als 2014 die ersten Zinsen fällig wurden, zahlte MBB nicht und führte dafür zunächst „technische Gründe“ an. Nach und nach ließ das Unternehmen durchsickern, der Grund sei, dass es „unberechtigte Investoren“ gebe, also solche, die keine seien. Angeblich hätten Investoren auf Zinsen verzichtet, diese seien aber trotzdem zur Auszahlung angewiesen worden. Als ob das nicht schon bizarr genug gewesen wäre, erklärte MBB schließlich die Anleihe aufgrund einer fehlenden Unterschrift unter der Globalurkunde für ungültig.

Hoffnungen gefüttert

Im Oktober 2014 erklärte MBB dann, die Anleihe werde „repariert“ und die Zinsen an „berechtigte Investoren“ ausgezahlt. Doch dazu kam es nicht. Ende April wurde Eckhart Misera als Vorstand abgelöst und die „Reparaturmaßnahme“ kurz darauf „unterbrochen“. Die seinerzeit fälligen Zinsen wurden wieder nicht bezahlt.
Stattdessen kam der Insolvenzantrag - zwei Tage bevor das Landgericht München I ein Versäumnisurteil gegen MBB Clean Energy erließ und das Unternehmen zur Zahlung von knapp 600.000 Euro an einen klagenden Gläubiger verurteilte.
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Aus Investmentbankerkreisen sind andere Interpretationen der Vorgänge zu hören: Man habe den Misserfolg der Anleiheemission durch Scheinkäufe zu vertuschen gesucht. Doch die Strohmänner, die zunächst behauptet hatten, auf ihre Zinsen verzichten zu wollen, hätten dann auf Zahlung bestanden.
Damit sei die Gesellschaft faktisch pleite gewesen. Man rechne nur: 72 Millionen Euro an Anleihen wurden behauptet. Die erste Zinszahlung hätte dann 4,5 Millionen Euro betragen. Geht man vom schlimmsten Fall aus, dass nur 8 Millionen Euro (ohne Emissionskosten!) eingeworben wurden, wäre niemals ein Geschäftsbetrieb möglich gewesen.